WIR SUCHEN EINE NEUE WIRKUNGSSTÄTTE FÜR UNSERE HUNDETAGESSTÄTTE UND UNSEREN PENSIONSBETRIEB
(für die tollsten Hunde überhaupt).
BENÖTIGT WIRD EIN GEBÄUDE MIT MIN.120 -150 QUADRATMETER FLÄCHE, BAD, KÜCHE (also mit Wasser,Heizung und Strom sowie viel Tageslicht) UND MIN. 1000 qm² AUSSENGELÄNDE (dieses möglichst eingezäunt).
NUR ZUR ANMIETUNG. KEIN KAUF.
ACH JA, UND ALLES IM RANDGEBIET BZW.MISCHGEBIET IN LÜNEN/ UMGEBUNG MIT GUTER VERKEHRSANBINDUNG.
Wir suchen ja schon ewig aber die Hoffnung stirbt ja zu letzt 😀
Ein zweites Zuhause für Deinen Hund. Auf rund 1.000 Quadratmeter stehen bei uns Outdoorflächen zur Verfügung. Zum Toben, Spielen, Ausruhen und zum Zurückziehen.
Momentan bieten wir keine Hundeschule an.
Der Einsatz von Tieren in unterschiedlichen sozialen, pädagogischen und therapeutischen Arbeitsfeldern ist in vielen Ländern, seit vielen Jahren gängige Praxis.
Jeder Hund hat es verdient, rundum wohlbehütet und glücklich zu sein. Und das an jedem einzelnen Tag seines Lebens. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, ein kleines bisschen zu diesem Glück beizutragen.
Ich biete ihnen qualifiziertes
Hundesitting in Form einer
Hundetagesstätte mit Familienanschluss
an.
Lange Spaziergänge mit
Freilauf gehören selbstverständlich
dazu.
Ich gehe auf die individuellen
Bedürfnisse und Möglichkeiten
Ihres Hundes ein.
Auch Fellpflege, spielen und
streicheln kommen bei mir
nicht zu kurz.
Für Kunden meiner Huta
auch als Urlaubsbetreuung
möglich.
Rufen Sie mich an -
ich berate Sie gerne!
Melanie Driefer
Mobil 0173 522 65 07
info@queens-hundefamilie.de
Betreuungsvertrag Download
Momentan bieten wie keine Hundeschule an.
Rufen Sie mich an -
ich berate Sie gerne!
Melanie Driefer
Mobil 0173 522 65 07
info@queens-hundefamilie.de
Ich biete ambulante tiergestützte
Therapie, Pädagogik und Fördermaßnahmen
in Privathaushalten
und in Einrichtungen an. Meine
Angebote sind ausgerichtet auf
Kinder, Jugendliche, Erwachsene
und Senioren.
Ich bin staatlich geprüfte Diplom-
Sozialpädagogin und meine Hunde
Queen und Hope sind zum Therapiebegleithund
ausgebildet.
Sollten sie Bedarf oder Wünsche
für tiergestützte pädagogische
Intervention und Förderung haben,
erarbeite ich gerne ein zielorientiertes
Konzept für sie.
Rufen Sie mich an -
ich berate Sie gerne!
Melanie Driefer
Mobil 0173 522 65 07
info@queens-hundefamilie.de
Ihr Hund ist vollständig geimpft und
haftpflichtversichert. Ein Mindestmaß
an Gehorsam und Sozialverträglichkeit
sollte für Ihren Hund
kein Problem darstellen. Läufige
Hündinnen können nur nach
Absprache betreut werden und
am Training teilnehmen.
Das Wichtigste:
gegenseitiges Vertrauen!
Melanie Driefer
Mein ganzes Leben wurde ich von Hunden und Katzen begleitet, durfte diese immer als enge Sozialpartner erleben und dadurch ein gesteigertes Wohlbefinden und sehr viel Lebensfreude erfahren. Seit 1996 bin ich staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogin und war in den unterschiedlichsten Berufsfeldern tätig.
Schon im Studium reifte der Wunsch irgendwann tiergestützt zu arbeiten und damit meine pädagogische Arbeit zu erweitern. 2007 war es dann endlich soweit. Meine Labradorhündin Queen zog bei mir ein und wir machten uns auf den Weg ein erfolgreiches, zertifiziertes Therapiebegleithundeteam zu werden. Wir arbeiteten 12 Jahre zusammen hauptberuflich in der Jugendhilfe und zusätzlich wuchs unser Angebot an freiberuflichen Angeboten im Bereich der tiergestützten Intervention jedes Jahr.
Im Laufe der Jahre entdeckten Queen und ich die Dummy-Arbeit als eine gemeinsame Leidenschaft und einen wundervollen Ausgleich zum Alltag. Auch hier waren wir ein sehr erfolgreiches Team im Labradorclub Deutschland e. V.. Der gemeinsame Spaß am Lernen brachte uns dazu, uns auch im Bereich Training, Verhaltenswissenschaft und vieles mehr weiterzubilden und zu qualifizieren.
Aus- und Weiterbilden konnten wir uns, um nur einige zu nennen, bei Günther Bloch, Walter Lickes, Mechthild Käufer, Dr. Udo Ganslosser, Bina Lunzer, Perdita Lübbe-Scheuermann, Anton Fichtlmeier, Christina Sondermann, Gerd Köhler, beim Berufsverband zertifizierter Hundeschulen e. V., bei der Kölner Hundeakademie, beim deutschen Tierschutzbüro, beim LEB und LWL.
Natürlich sind wir auch im Besitz der Sachkundenachweise
• Hundehaltung nach §11 TierSchG
• Sachkunde nach §11 LHundG NRW
• Sachkunde nach §10 LHundG NRW
Vor einigen Jahren erlitt ich einen Unfall und war durch mehrere Operationen am Sprunggelenk gezwungen mehrere Monate an Gehhilfen zu laufen. Und obwohl ich mir dank Familie und Freunden nie Gedanken über die Versorgung meiner Tiere machen musste, wurde mir in der Situation klar, dass ich meine Hündin die es gewohnt ist, 24 Stunden bei mir zu sein, nie in eine Hundepension mit Zwingerhaltung geben könnte. Ich war mir sicher, dass es vielen Hundebesitzern so geht und so reifte dann die Idee nebenberuflich einen Dogwalking- / Dogsitting-Service und auch Hundetraining anzubieten. Dieses Angebot besteht jetzt seit fast 10 Jahren schon.
Seit 2015 bin ich auch anerkannte Tierschutzlehrerin. Unsere tiergestützte Arbeit haben wir seit 2017 erweitert und uns im Bereich der tiergestützten Intervention mit Nutztieren wie z.B. Eseln, Schafen und Hühnern erfolgreich weitergebildet und praktiziert.
2014 zog Labradorhündin Hope zu uns und trat in Queens Fußstapfen. Hope brachte nochmal ganz neuen Input in unser Leben. Vor allem zeigte sie uns, dass das eigentlich perfekte Zusammenleben noch viel besser wird, weil Hunde im Rudel noch glücklicher sind. So entstand der Traum irgendwann eine Huta, eine Hundeschule und hoffentlich einmal auch eine un- aber hundetypische Hundepension zu eröffnen.
Nachdem meine Seelenhündin Queen im Juli 2022 verstarb, war immer klar, dass es wieder zwei schwarze Mädels geben soll. Allerdings brauchten Hope und ich unsere Zeit den Verlust zu verarbeiten und unser neues Rudelmitglied auszuwählen.
In 2024 zog Labradorhündin Pearl ein. Sie ist eine Urgroßnichte meiner Queen und passt perfekt zu uns. Wie Queen und Hope hat sie ein wunderschönes Wesen und tolle Anlagen. Ich bin gespannt in welche Richtung ihre Reise geht. Seit Januar 2023 befinde ich mich im Studium “ Zertifizierter Tierpsychologe/Ganzheitlicher Verhaltenstherapeut“ und im „Studium Zertifizierter Hundephysiotherapeut“ am Deutschen Institut für Tierpsychologie und Tiernaturheilkunde (DIFT).
An diesem Punkt stehen wir jetzt und freuen uns über alle Menschen mit ihren Hunden, die unseren Weg begleiten und uns ihr Vertrauen schenken.
Queen
Queen kam 2007 mit 8 Wochen zu mir. Sie wurde als „Labsolute African Queen“ im LCD e. V. geworfen. Lange hatte ich mich durch die Datenbanken gewühlt, um einen Züchter zu finden, der durch die geplante Verpaarung, Welpen mit den größtmöglichsten labadortypischen Wesens- und Verhaltenseigenschaften züchtet. Meine lange Suche wurde mehr als belohnt. Queen brachte einfach alles mit und wurde ganz schnell zu meinem SEELENHUND. In ihrer Prüfungsgruppe machte sie den besten Wesenstest und der Weg in die Therapiehundeausbildung war bereitet.
2009 absolvierte sie die Therapiehundeausbildung mit Bravour und Zertifizierung. Ebenso in den folgenden Jahren die Begleithundeprüfungen A und B und die Dummy-Prüfungen A und F, einen Formwert mit vorzüglich und die Zuchtzulassung im LCD e. V..
Queen und ich haben an unzähligen Workingtests, bis zum German-Cup, teilgenommen. Dabei waren wir sehr erfolgreich, ohne auch nur eine Nullrunde zu machen.
Auch als Therapiehündin ist Queen in Ihre Arbeit aufgegangen. Sie hat sie so vielen Menschen geholfen, teils sogar wirklich schlimme Traumata zu überwinden oder auch einfach nur Lebensfreude und den richtigen Umgang mit Hunden vermittelt.
Ohne Queen hätte ich nie den Weg in die „Hundewelt“ gefunden und deshalb war es auch klar, dass sie die Namensgeberin für unser Unternehmen wird.
Queen
FÜR IMMER IN MEINEM HERZEN.
DU WARST MEINE HALTESTELLE IM GEDANKENKARUSSEL, MEIN ANKER IM GEFÜHLSCHAOS, MEIN FLUCHTPUNKT IN DIESER VERRÜCKTEN WELT.
MEIN EIN UND ALLES. MEINE FAMILIE, BESTE FREUNDIN, BESTE KOLLEGIN UND BESTE DUMMYPARTNERIN.
ICH DANKE DIR FÜR 5369 TAGE BEDINGUNGSLOSE LIEBE!
Hope
Hope kam 2004 mit 4 Monaten zu uns. Sie wurde als „Faithful Paws Hope“ im LCD e. V. geworfen.
Auch mit Hope hatte ich viel Glück. Schon bei der ersten Begegnung von ihr mit Queen war klar, dass die Mädels das absolute Dreamteam werden. Dank Queen und dem Prinzip „Do as I do“ wurde aus Hope auch eine wundervolle zertifizierte Therapiehündin. Auch sie absolvierte im Jahr 2015 ihre Prüfung mit Bravour, sowie einen umwerfenden Wesenstest und die Begleithundeprüfung A..
Hope bestand ihren Formwert auch mit vorzüglich und erhielt ebenfalls die Zuchtzulassung im LCD e. V..
Da wir immer beruflich sehr gefordert waren, kam es leider auch mit Hope, sowie zuvor mit Queen, nie dazu einen eigenen Wurf zu machen.
Hope ist mein LIEBESHUND, ein richtiger Sonnenschein. Als Therapiehündin zeigt sie jedem Klienten, wie schön das Leben sein kann und vermittelt einfach Lebensfreude pur.
Pearl
Pearl zog im Alter von 8 Wochen bei uns ein. Sie wurde als „Dark Pearl of Faithful Lab’s“ im LCD e.V. geworfen.
Obwohl Pearl und Hope 10 Jahre von einander trennen, zeigt sich jetzt schon das auch die Beiden ein Dreamteam werden.
In Pearl stecken Queens Gene und sie wird bestimmt auch ein Traumhund. Queen war mein Seelenhund,Hope ist mein Liebeshund und die kleine Pearl wird mein HERZENSHUND.
30,- €
10,- € Aufschlag/Tag
10,- € Aufschlag/Tag
37 €/Tag
Queens Hundefamilie
Inhaber: Melanie Driefer
Mail: info@queens-hundefamilie.de
Brucknerstraße 79
44534 Lünen
Telefon: 02306 96 58 55
Mobil: 0173 522 65 07
Steuer-Nr.: 316/2121/4347
Steuer-ID: 50837643921
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Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Allgemeine Geschäftsbedingungen QUEENSHUNDEFAMILIE,
vertreten durch Melanie Driefer
§ 1 Schutzimpfungen, Krankheiten etc.
Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und über eine Grundimmunisierung gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt. Für Welpen ist ein altersangemessener Impfschutz nachzuweisen.
Erkrankungen des Hundes sind dem Hundetrainer vor Ausbildungsbeginn bzw. dem Hundebetreuer vor der Betreuung mitzuteilen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen.
Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von Queens Hundefamilie keine Haftung übernommen werden.
Der Hundetrainer/-betreuer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme am Unterricht/Besuch der Huta auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde den Nachweis der gültigen Impfungen und der Haftpflichtversicherung nicht vollumfänglich erbringt.
Läufige Hündinnen sollten je nach Rudelkonstellation zu Hause bleiben (erster Tag der Blutung +6 Wochen), zu mindestens in der Standhitze ist ihre Teilnahme an der Huta und am Training ausgeschlossen. Der Hundehalter muss Queens Hundefamilie informieren. Sollte die Läufigkeit verschwiegen werden, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung während der Betreuung) keine Haftung übernommen.
Wenn junge unkastrierte Rüden nicht im Rudel tragbar sind, können sie ab ca.12 Monat nur mit Hormonchip in der Huta betreut werden.
Queens Hundefamilie übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalls/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Queens Hundefamilie ist bemüht den Haustierarzt der im Betreuungsvertrag angegeben wurde zu kontaktieren ist ansonsten aber berechtigt einen Tierarzt der eigenen Wahl zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten (Rechnungsbetrag, Fahrtkosten, Zeitaufwand Nachbehandlung) werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden.
Auf Wunsch wird Queens Hundefamilie einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
Der Halter erklärt, dass er die Risiken einer Beißerei unter Hunden kennt, diese in Kauf nimmt und eventuell anfallende Kosten einer tierärztlichen Behandlung des beteiligten Hundes trägt sowie alle weiter anfallenden Kosten, wenn der eigene Hund den Vorfall verschuldet hat.
§ 2 Haftung des Hundehalters, Tierhalterhaftpflichtversicherung
Hundeschule: In der Regel nimmt der Hundehalter selbst am Unterricht teil. Er bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB. Der Halter ist verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorzuhalten, zumindest für die Dauer der Teilnahme an den Kursen der Hundeschule–Queens Hundefamilie. Der Unterzeichner verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an den Kursen teilnimmt.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, kommt aber nur zum Greifen, wenn auszuschließen ist, dass der Hundehalter fahrlässig gehandelt hat und es somit zu einer Schädigung kam.
Huta/ Urlaubs-, Wochenend- und Feiertagsbetreuungen: Auch hier benötigt jeder Hund eine Tierhalterhaftpflicht. Bitte informieren sie ihren Versicherer darüber, dass ihr Hund in eine Betreuung geht.
Allgemein gilt:
Der Halter haftet für Schäden an der Einrichtung der Huta, der Betreuungsunterkunft, der Hundeschule und des Fahrzeuges von Queens Hundefamilie einschließlich durch Kauen, Kratzen o.ä. Verhalten des Hundes verursachte Schäden sowie Verletzungen anderer Hunde, unbeschadet der Frage, inwieweit diese über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 3 Vertragsabschluss, Beratungsgespräch, Kennenlernen
Die Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder persönlich) und/oder Terminvereinbarung für eine Trainingseinheit ist für beide Seiten verbindlich.
Mit der Anmeldung und/oder Terminvereinbarung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung durch das Beratungsgespräch mit Queens Hundefamilie eingehend informiert.
Jegliche Betreuung ist nur nach einem persönlichen Kennenlernen von Hund und Hundehalter mit Queens Hundefamilie möglich. Queens Hundefamilie entscheidet ob ein Probetag oder eine Probeübernachtung vor Vertragsabschluss nötig sind.
§ 4 Preise und Unterrichtszeit, Betreuungszeit Huta
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste sowie die Betreuungszeiten können auf der Homepage eingesehen werden. In der Regel gilt für die Tagesbetreuung eine Betreuung von 8 Stunden Betreuungszeit. Preiserhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
§ 5 Bezahlung
Die Trainingsgebühren sind jeweils nach jeder Trainingseinheit zu entrichten oder vorab, bei Kursen unverzüglich zu überweisen. Erst dann gilt der Platz als gesichert. Die Gebührenberechnung der Einzelstunden erfolgt im ¼ Stundentakt. Der Hundehalter muss, bei einem Einzeltraining, keine Mindeststundenanzahl buchen.
Spontan abgesagte Stunden werden nicht gutgeschrieben.
Huta: Einzelzahlungen sind jeweils am Ende der Betreuung zu zahlen, die Abonnements immer zum Ende des Monats, Zahlungsziel ist der letzte Werktag des Monats.
Für Urlaubs-, Wochenend- und Feiertagsbetreuungen ist eine Anzahlung notwendig.
Buchung länger als 8 Wochen vor Betreuung: 25 %
- innerhalb von 8-4 Wochen vor Betreuung: 50 %
- innerhalb von 4 Wochen: 100%
Spätestens 10 Tage vor der Betreuung muss der gesamte Betrag bezahlt sein.
Erst mit Eingang der Anzahlung gilt die Betreuung als gebucht und der Platz als sicher.
Jeder angefangene Tag zählt als Betreuungstag!
Als Urlaubsbetreuung gilt eine Betreuungsbuchung ab 7 Tagen.
Bei Einzelübernachtungen muss der Hund früh morgens abgeholt werden.
Bei läufigen Hündinnen und extrem markierfreudigen Rüden
wird eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag berechnet.
Zusatzkosten wie z.B. Tierarzt müssen bei Abholung in bar bezahlt werden.
Kennenlernen/Beratungsgespräch: Da wir uns sehr viel Zeit für ein Kennenlernen nehmen um sie auch bestmöglich zu beraten, berechnen wir 25 €. Bei Vertragsabschluss werden diese verrechnet.
Probetage/-Übernachtung werden nach der aktuellen Preisliste berechnet.
Stornierungen
Bei einer Stornierung der Urlaubs-, Wochenend- und Feiertagsbetreuungen fallen Stornierungsgebühren an.
Bei Stornierungen mehr als 3 Monate vor Betreuungsstart fallen keine Kosten an, eine geleistete Anzahlung wird voll erstattet.
Innerhalb:
12-8 Wochen vor Betreuungsbeginn 25 % des Gesamtbetrages
8-2 Wochen vor Betreuungsbeginn 50 % des Gesamtbetrages
14-7 Tage vor Beginn 80 % des Gesamtbetrages
Bei Absagen von weniger als 7 Tagen vor Betreuungsbeginn ist der gesamte Betrag als Ausfallentschädigung zu leisten.
Sollte seitens Queens Hundefamilie die Urlaubs-, Wochenend- und Feiertagsbetreuungen nicht möglich sein, werden alle schon geleisteten Zahlungen erstattet.
Einzelbetreuungen müssen 48 Std. vorher abgesagt werden, sonst werden sie zahlungspflichtig mit 100% in Rechnung gestellt
§ 6 Vertragslaufzeiten-Kündigungsfristen Hundetagesstätte
Nach Abschluss eines Abos kann dieses frühestens nach Ablauf von 2 Monaten, ohne Angabe von Gründen fristgerecht jeweils bis zum 3.Werktag eines Monats zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
Beim Abschluss des Abos muss man den/die Betreuungstage festlegen, dadurch besteht eine Platzgarantie für ihren Hund.
Betreuungstage können nicht verschoben werden.
Es kann natürlich bei Bedarf immer noch ein weiterer Tag und /oder eine Übernachtung hinzugebucht werden.
Gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.
5 Wochen/Jahr bleiben Ausfälle seitens der Tierbetreuung sowie Betriebsferien vorbehalten.
Betriebsferien werden im November des Vorjahres (ab 2022) bekannt gegeben.
Ungeplante Ausfälle seitens der Tierbetreuung durch Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt sind in entsprechender Höhe im Monatspreis kalkuliert.
Bezahlte und nicht in Anspruch genommene Leistung hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung zur Folge.
Außerordentliche Kündigung durch Queens Hundefamilie:
Queens Hundefamilie behält sich vor ausfolgenden Gründen auch fristlos zu kündigen:
Mehrfache Missachtung der AGB trotz schriftlicher Mahnung wie z.B. Zahlungsverzug, Bring- und Abholzeiten mehrfach nicht eingehalten, extreme Aggression des Hundes gegenüber Artgenossen oder Menschen, Verhaltensprobleme die sich negativ auf die Gesamtgruppe auswirken.
§ 7 Trainingsstundenabsage
Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen oder wetterbedingt Trainingsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt oder nicht berechnet.
§ 8 Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Trainings vermittelnden Inhalte. Der Erfolg hängt in erster Linie vom Hundehalter und von dem teilnehmenden Hund ab. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben können.
§ 9 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Huta Dauer gewährleistet Queens Hundefamilie, dem in die Betreuung gegebenen Hund, ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu erschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
Bei Urlaubs-, Wochenend- und Feiertagsbetreuungen wird der Hund in die Familie von Queens Hundefamilie integriert und mit anderen Hunden vergesellschaftet. Dazu zählen u.a. Spaziergänge, Einkäufe und Ausflüge.
Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Hund entweicht. Sollte der Hund trotz intensiver Bemühungen nicht wiedergefunden werden, bestehen seitens des Hundehalters keine Schadensersatzansprüche.
§10 Datenschutz
Die für das Training und die Betreuung erforderlichen Daten werden für interne Zwecke gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§11 Copyright
Die Trainingsinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Hundeschule vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§12 Bild- und Tonmaterial
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Queens Hundefamilie alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Huta/ Hundeschule erstellt wurden, für Werbezwecke (z. B. Homepage, Flyer, social Media Plattformen) PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, genutzt und verwendet werden dürfen. Erstellt der Teilnehmer selbst Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit Queens Hundefamilie erstellt werden, dürfen diese ohne vorherige Genehmigung von Queens Hundefamilie nur für private Zwecke des Teilnehmers verwendet werden. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von Queens Hundefamilie. Queens Hundefamilie kann eine unentgeltliche Kopie der durch Dritte angefertigter Bild- und Tonträger verlangen.
§13 Betreuungsvertrag/Trainingsvertrag
Der Betreuungsvertrag bzw. Trainingsvertrag muss vor Beginn ausgefüllt und an Queens Hundefamilie ausgehändigt werden. Die einzelnen Punkte sowie der Haftungsausschluss sind bei Unterschrift gültig.
Beide Verträge stehen zum Download auf der Homepage zur Verfügung.
§14 Betriebsgelände
Der Zutritt zum Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Dieses gilt für den/die Hundehalter sowie deren Begleitpersonen.
§15 Ablehnungsrecht
Queens Hundefamilie hat die Entscheidungsbefugnis,Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§16 Rechtswirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Der Kunde bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.